Kosten/Häufige Fragen
Psychotherapie, Paartherapie, Familientherapie in München – Neuhausen
Mein Honorar gestaltet sich wie folgt:
Psychotherapie/Einzelberatung: EUR 100,–
Paartherapie/Paarberatung: EUR 120,–
Familientherapie: EUR 120,–
Eine Beratungsstunde dauert 60 Minuten. Die Bezahlung erfolgt in bar am Ende jeder Stunde. Sie erhalten dafür eine Rechnung.
In der Online-Videoberatung über Skype gelten die gleichen Tarife.
Ausfallhonorar:
Zu jedem Beratungstermin werden nur jeweils Sie einbestellt. Ihre Zeit wird für Sie planbar und Wartezeiten in der Praxis entfallen. Dieses Prinzip gewährleistet, dass die Beratungsgespräche in einer optimal ungestörten, konzentrierten und ruhigen Atmosphäre verlaufen können.
Bei Verhinderung bitte ich um rechtzeitige Absage – d. h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Dazu genügt eine SMS oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,–€ für Einzeltherapie bzw. 100,–€ für Paar- und Familientherapie fällig. Nicht abgesagte Termine werden ohne Abzug zahlbar.
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin für selbst zahlende Patient*innen tätig.
Kosten einer Paartherapie/Paarberatung oder Familientherapie werden von den Kassen in aller Regel nicht übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich nicht im kassenärztlichen System eingebunden bin und rechne somit nicht mit gesetzlichen Kassen ab.
Private Krankenversicherungen
Verschiedene private Krankenkassen übernehmen die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert ist. Bitte Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach, in wie weit sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.
Wie viele Stunden werden ich/wir benötigen?
Die Dauer der therapeutischen Arbeit variiert je nach individueller Situation. In manchen Fällen reichen nur wenige Sitzungen; ist Ihre Problematik hingegen schwerwiegender, kann es notwendig sein, dass ich Sie längere Zeit begleite. Die Abstände zwischen den Sitzungen hängen von Ihrer Fragestellung ab und werden mit Ihnen gemeinsam festgelegt.
Muss ich mich auf eine Mindestanzahl von Stunden festlegen?
Nein, Sie selbst bestimmen, ob Sie meine Unterstützung noch benötigen und wünschen. Wir vereinbaren die Termine von Beratungsstunde zu Beratungsstunde. Zum gegenseitigen Kennenlernen biete ich ein ausführliches Telefonat an. In dem Gespräch werden wir Ihre Fragestellung erfassen. Stimmt die Chemie zwischen uns? Kann ich Sie unterstützen?
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, da ich nicht mit den Krankenkassen abrechne.
Verschreiben Sie Medikamente?
Nein, ich verschreibe keine Medikamente. Die Frage einer Medikation wird im konkreten Einzelfall vom Arzt entschieden. In einigen Fällen ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Medikamenten hilfreich und notwendig. Ich kooperiere gerne eng mit den entsprechenden Fachärzten.
Schweigepflicht?
Ja. Was Sie mir erzählen, behandle ich streng vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung können Sie mich von der Schweigepflicht entbinden. Dies kann für die Zusammenarbeit z. B. mit Ihrem Hausarzt günstig sein.
Heilpraktiker für Psychotherapie: Was ist das?
Die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie wird durch die Gesundheitsämter, nach bestandener schriftlicher und mündlicher Überprüfung, erteilt. Diese umfasst Fragen zu psychiatrischen Krankheitsbildern und psychotherapeutischen Behandlungsansätzen. Therapeuten mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bieten meist Verfahren an, in denen sie eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben. Solche Zusatzbezeichnungen werden oft auf dem Praxisschild oder in Einträgen im Branchenverzeichnis angegeben.